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Karl Möstl (Inhaber & Geschäftsführung)
Moestl Studios
Gartenstrasse 48, 4073 Wilhering (Linz Land), Linz
UID Nummer: ATU49055702
Raiffeisenbank: BlZ 34180 Kto.: 1.105.775
Mitglied der Wirtschaftskammer.
 
AGB
1. Allgemeines: Die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen von Moestl Studios, weiters als Musik&Multimedia Studio bezeichnet, gelten für alle Auftragsproduktionen. Sie gelten grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes BGBl Nr. 140/1979 in der derzeit gültigen Fassung gelten sie insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. Eine rechtliche Bindung des Musik&Multimedia Studios  tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Anbotes oder die Unterfertigung des Vertrages und – so zutreffend – geleisteter Anzahlung ein.
2. Kosten: Die Verrechnung der Leistungen erfolgt laut Angebot nach tatsächlich verbrauchten Einheiten zu Stück- oder Stundenpreisen oder pauschal, zusätzliche Leistungen werden nach der im Betrieb aufliegenden jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen zuzüglich MwSt. (derzeit 20 %) in Rechnung gestellt. Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Nettopreis nicht enthalten. Werden Preise nach Stunden berechnet, ist die vom Musik&Multimedia Studio gemessene Zeit maßgebend, wobei jede angefangene halbe Stunde voll berechnet wird. Die angebotenen Leistungen und Preise gelten ausschließlich für die in Moestl Studios getätigten Aufnahmen während der Geschäftszeiten. Für außerhalb der Geschäftszeiten getätigte Aufnahmen (insbesondere bei Überschreitung der im Kollektivvertrag der Fachgruppe Audiovision- und Filmindustrie festgelgten gesetzlichen Normalarbeitszeit) kann das Tonstudio Überstundensätze in der Höhe von 50% (Mo-Fr von 18:00 bis 20:00 Uhr) oder 100% (Mo-Fr von 20:00 bis 9:00 Uhr, sowie Sa und So 00:00 bis 24:00 Uhr) zusätzlich zu den regulären Tarifen verrechnen. Fremdkosten gehen, wenn nicht anders vereinbart, zur Gänze auf den Kunden über.
Sprecherhonorare werden ausschließlich nach der gültigen Sprecherhonorarpreisliste (VOICE) angeboten. Sprecher verrechnen, außer wenn anders vereinbart, immer direkt an den Kunden. Daher übernimmt das Tonstudio keine Verantwortung für Sprecher, die – aus welchem Grund auch immer – außerhalb der Tarifliste verrechnen. Dem Kunden steht es frei, die angebotenen Honorare direkt von den Sprechern bestätigen zu lassen, bzw. kann dies das Tonstudio auf Aufforderung auch in Ihrem Namen tun.
3. Herstellung, Änderung, Abnahme, Lieferfrist: Die Produktion beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt nach Zustandekommen des Vertrages und geleisteter Anzahlung. Das Musik&Multimedia Studio übernimmt keine Verantwortung für von Kunden mangelhaft angelieferte Daten, Audiofiles oder Aufnahmen. Buchungen von Sprechern und Musikern, die das Musik&Multimedia Studio im Namen des Kunden durchführt, können auch ohne vorangegangenem Schriftverkehr erfolgen. Daraus resultierende Aufnahmetermine sind für den Kunden verbindlich. Für ausgefallene oder verschobene Termine, deren Ursache nicht das Musik&Multimedia Studio selber ist, übernimmt es auch keine Verantwortung. Die Bezahlung von Ausfallshonoraren geht in solchen Fällen zur Gänze zu Lasten des Kunden.
Musik&Multimedia Studiobuchungen, die nicht spätestens 2 Tage vor Terminbeginn storniert wurden, werden in Rechnung gestellt. Die technische Gestaltung der Aufnahme obliegt dem Musik&Multimedia Studio, die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt durch Vorführung, Übermittlung eines Referenztonträgers oder digitaler Bereitstellung von Referenzfiles (WAV, MP3, …). Fertige Aufnahmen – insbesondere Spots – müssen vom Kunden abgenommen und zum Versand frei gegeben werden. Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen Qualität. Etwaige Beanstandungen (oder Mängelrügen) sind längstens innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe dem Musik&Multimedia Studiobetrieb bekannt zu geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten Tonträger und Multimediaträger dem Musik&Multimedia Studiobetrieb zur Verfügung zu stellen.
Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Tonträgers und Multimediaträger Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Musik&Multimedia Studiobetrieb ist verpflichtet und allein berechtigt Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des Auftraggebers zu einer anderen Kalkulation als der vor Produktionsbeginn genehmigten führt.
Lieferfristen oder Termine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen entbindet den Auftraggeber nicht von der Abnahmepflicht.
Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der Auftraggeber. Der Musik&Multimedia Studiobetrieb ist nicht verpflichtet, das Originaltonmaterial aufzubewahren.
4. Haftung: Der Musik&Multimedia Studiobetrieb verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Bei der zur Vervielfältigung von Medien und Tonträgern übermittelten Master übernimmt das Tonstudio nur für jene als Mastermedium gekennzeichneten Master CDs (PMCD), DDP Master und Masterfiles die Verantwortung für deren technische Eignung zur Vervielfältigung. Die Vervielfältigung von ‘Listening Copies’, Referenz CD’s oder sonstiger Files und Medien, die nicht ausdrücklich als Master gekennzeichnet sind, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für den Inhalt ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, er erhält zu dessen Prüfung eine Belegkopie.Tritt bei der Herstellung der Aufnahme (des Tonträgers&Multimediaträgers) ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Musik&Multimedia Studiobetrieb nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Tonträgers oder Multimediaträgers, die weder vomMusik&Multimedia Studiobetrieb noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind die bisher erbrachten Leistungen dem Musik&Multimedia Studiobetrieb zu entgelten.Sachmängel, die vom Musik&Multimedia Studiobetrieb anerkannt werden, sind von diesem zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers durchgeführt werden, kann der Musik&Multimedia Studiobetri
eb nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Musik&Multimedia Studiobetrieb ist berechtigt, die Beseitung der Mängel solange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.Bei Verlust und/oder fahrlässiger Beschädigung von vom Auftraggeber dem Musik&Multimedia Studiobetrieb zur Bearbeitung übergebener Materialien, beschränkt sich die Haftung nur auf die Ersatzlieferung von Ton – und/oder Bildträgermaterial in Stückzahl oder Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile, nicht jedoch deren Aufnahmen oder Inhalte. Bei einer Beschädigung von Computerdatenträgern wird kein Ersatz geleistet. Eine Verpflichtung des Musik&Multimedia Studiobetriebes Versicherungen abzuschließen besteht nicht.
5. Zahlungsbedingungen: Soferne nichts anders vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen
30 % bei Auftragserteilung
70 % bei Lieferung der Aufnahme bzw des Tonträgers
Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 10 Tage netto ohne Abzüge. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, 9% Zinsen per anno sowie Mahnspesen in Rechnung zu stellen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen Honorarforderungen/Rechnungen des Musik&Multimedia Studios ist nicht möglich. Der Kunde verpflichtet sich, alle dem Auftragnehmer entstehenden Kosten für die Forderungsbetreibung, insbesondere auch die Kosten eines konzessionierten Inkassobüros gem. Honorarrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer 1993, begrenzt gemäß BGBL 141/1996 sowie 15% Verzugszinsen zu ersetzen.
6. Urheberrechte, Verwertungsrechte: Alle vom Tonstudio gelieferten und produzierten Waren, sowie Rechte aus Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber (einschließlich Zinsen und Nebenkosten) Eigentum des Musik&Multimedia Studiobetriebes. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des aufrechten Bestandes des Eigentumvorbehaltes ohne schriftliche Einwilligung des Musik&Multimedia Studiobetriebes unzulässig und unwirksam. Der Kunde erhält erst nach vollständiger Bezahlung die entsprechenden Nutzungsrechte. Einschränkungen gibt es diesbezüglich bei Musikkompositionen, Musikproduktionen, Musikbearbeitungen, Remixes, Multimedia und Filmproduktion u.ä.: Hier werden die Nutzungsrechte gesondert verrechnet und sind in der Regel zeitlich und örtlich begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Musik&Multimedia Studio jeden weiteren Einsatz außerhalb der erworbenen Nutzungsrechte zu melden und die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. Der Auftraggeber haftet dafür, daß er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung von Tonaufnahmen oder Filmaufnahmen für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt. Weiters erklärt der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber bzw. urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu sein und/oder im Besitz ausreichender Berechtigung seitens des Urhebers bzw. Rechteinhabers zu sein.
Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an den Musik&Multimedia Studiobetrieb stellen sollten und verpflichtet sich, den Musik&Multimedia Studiobetrieb schad- u. klaglos zu halten.
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich damit einverstanden zu sein, daß gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Musik&Multimedia Studiobetrieb vorgenommen werden.
7. Sonstige Bestimmungen: Im Zusammenhang mit der Ton- Multimedia oder Filmproduktion ist branchenbedingt Flexibilität und eine unbürokratische Auftragsabwicklung unabdingbar. Aufgrund raschen Handlungsbedarfes ist daher in vielen Fällen eine schriftliche Auftragserteilung nicht möglich. Sollte zum Zeitpunkt der Auftragserledigung aus oben genannten Gründen keine schriftliche Auftragserteilung vorhanden sein, so gelten die seitens desMusik&Multimedia Studios  erstellten Aufzeichnungen als einzige rechtliche Grundlage bis zu einem etwaigen Beweis des Gegenteils. Falls mehrere Auftraggeber dem Musik&Multimedia Studio den Auftrag für ein Werk erteilen, so ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Musik&Multimedia Studio Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Tonwerkes oder Multimediawerkes verantwortlich zeichnet. Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Dem Musik&Multimedia Studio  steht das Recht der Zurückbehaltung von Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat oder die beim Musik&Multimedia Studiobetrieb lagern bzw. für den Auftraggeber hergestellt wurden so lange zu, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber getilgt sind. Eine Haftung für überlassene Gegenstände wird nicht übernommen, diese lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers beim Musik&Multimedia Studio , welcher auch berechtigt ist, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten aufbewahren zu lassen.
8. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Linz.